Corona-Schutzkonzept

COVID-Zertifikat

Grundsatz:

Das Schutzkonzept gilt für Besucher*innen sowie Musiker*innen, Artisten*innen und jegliche Helfer*innen – hier werden diese weiter als Besucher*innen zusammengefasst.

Besucher*innen über 16 Jahre werden nur an die Veranstaltung zugelassen, wenn sie über ein gültiges Covid-Zertifikat verfügen. Ein Covid-Zertifikat erhalten Personen, die geimpft, getestet oder genesen sind.

Kontrolle:

Am Eingang werden von allen Besucher*innen die Covid-Zertifikate oder das Alter kontrolliert. Das Zertifikat ist dabei nur gültig, wenn sich die Person mit einem entsprechenden Ausweis identifizieren lässt. Gültige Ausweise sind:

– Pass
– ID
– Fahrausweis
– SwissPass

Wer kein gültiges Covid-Zertifikat und Ausweis vorlegen kann, darf nicht an der Veranstaltung teilnehmen.

Testcenter:

Der Musikverein bietet keine Tests vor Ort an. Wir bitten sämtliche Besucher*innen, die noch kein Covid-Zertifikat haben, rechtzeitig einen Testtermin zu organisieren. Bitte beachten Sie dabei, dass nur PCR-Tests und Antigen-Schnelltests zu einem Covid-Zertifikat berechtigen (Selbsttests erfüllen die Kriterien nicht) und dass diese Testverfahren eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer haben.

Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat finden Sie auf der des Kanton Aargau:
https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/covid_zertifikat/covid_zertifikat_1.jsp

Informationen zu Testorten im Kanton Aargau finden Sie unter:
https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/testen/testen.jsp#1990531

Hygiene

Der Musikverein stellt am Eingang und bei den sanitären Anlagen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung. Wir bitten sämtliche Personen, sich gründlich die Hände zu waschen.

Der Musikverein führt das Konzert gemäss den Richtlinien “Veranstaltung unter 1000 Personen mit Covid-Zertifikat” durch. Es sind somit keine weiteren Schutzmassnahmen (Schutzmasken, Abstand, etc.) notwendig.